Leistungsauftrag
Die PHSG fördert die Gleichstellung der Geschlechter. Sie strebt eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in der Lehre und in allen Funktionen und Gremien an
(Art. 19 PHSG-Statut, Leitbild). Zusätzlich fördert die PHSG im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Fachstelle Gleichstellung hat die Aufgabe, die Organe der Pädagogischen Hochschule bei der Erfüllung dieses Auftrags zu unterstützen.