Austauschsemester: Frequently Asked Questions (FAQ)
1. Wer darf ein Austauschsemester absolvieren?
Grundsätzlich können alle Studierenden der Sekundarstufe 1 an der PHSG in ihrem dritten Semester ein Austauschsemester einschalten. Studierende, die Mühe haben den Stoff der ersten zwei Semester zu verarbeiten und zu integrieren, mögen sich jedoch überlegen, ob sie die zusätzliche Herausforderung eines Studienaufenthaltes im Ausland verkraften können.
2. Wo darf ich studieren?
Die PHSG hat Verträge mit einigen ausländischen Universitäten abgeschlossen. Gespräche mit weiteren Universitäten sind im Gange. Sie können aber auch selbstorganisiert ein Semester an einer ausländischen Universität studieren. Ihrer Eigeninitiative soll nichts im Wege stehen! So ist es auch eine gute Alternative, einen Studienplatz in der französischen oder italienischen Schweiz zu suchen. Wenn Sie sich für eine bestimmte Universität entschieden haben, müssen Sie einen offiziellen Antrag an das Sekretariat Sek1 der PHSG stellen, in welchem Sie angeben, an welcher Universität Sie studieren möchten, und in welchem Sie Ihre Wahl kurz begründen.
3. Muss ich nach einem Semester im Ausland ein Zwischenjahr einschalten, um den Anschluss an der PHS wieder zu finden?
Nein, das müssen Sie nicht. Das Austauschsemester wird Ihnen voll angerechnet; ECTS-Punkte werden entweder von der Partneruniversität oder nach Ihrer Rückkehr auf der Grundlage der besuchten Lehrveranstaltungen und geleisteten Arbeiten von der PHSG gewährt. Wir gehen davon aus, dass Sie an der Gastuniversität ein Vollzeitstudium absolvieren, was in der Regel ungefähr 30 ECTS Punkte einträgt. Allerdings empfiehlt es sich, vor dem Auslandaufenthalt mit den einzelnen Dozierenden zu sprechen, um abzuklären, was vom 3. Semester in Eigenregie nachgeholt werden sollte.
4. Wenn ich mein drittes Semester im Sprachgebiet (französisch, englisch oder italienisch) mache, soll ich dann dort die anderen Fremdsprachen auch belegen?
Das können Sie im kleineren Rahmen machen – Sie werden die Sprache aus einer anderen Perspektive studieren. Sie sollen jedoch im Austauschsemester in die Fremdsprache Ihrer Wahl 'eintauchen' und möglichst viel von der jeweiligen Kultur, Geschichte und Gesellschaft erleben. Wenn Sie z.B. in Aix-en-Provence studieren, empfehlen wir Ihnen, sich auf die französische Sprache, die französische Literatur, die französische Geschichte usw. zu konzentrieren. Wenn Sie zurückkommen, können Sie allfällige Wissenslücken in den anderen Sprachen aufarbeiten, sie haben ja dann einen Vorsprung in der Sprache, in der Sie das dritte Semester absolvierten.
5. Kann ich ein Austauschsemester im französischen/englischen oder italienischen Sprachgebiet als Fremdsprachenaufenthalt anrechnen lassen?
Ja, das können Sie. Schreiben Sie einen kurzen Bericht in der jeweiligen Sprache über Ihr Semester im Ausland.
6. Wie soll ich an einer fremden Universität mein Studienprogramm zusammenstellen?
Es ist sinnvoll, an der Gastuniversität nach Möglichkeit Vorlesungen und Seminare zu besuchen, die für Ihre Ausbildung relevant sind. So ist es z.B. durchaus angebracht, Veranstaltungen in Psychologie / Pädagogik oder Didaktik zu besuchen. Bedenken Sie aber, dass Sie Ihr Studienprogramm nicht so sehr belasten sollen, dass Sie keine Zeit mehr zur individuellen Arbeit haben. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen die Studienberatung gerne beim Zusammenstellen eines individuellen Stundenplanes.
7. Was wird von mir erwartet, wenn ich zurückkomme?
Wir erwarten von Ihnen ein Portfolio, der uns u.a. Hinweise darauf gibt, was gut gelaufen ist und was in der Zukunft stärker beachtet werden müsste. Ausserdem möchten wir Sie gerne als Ansprechperson für nachfolgende Studierende einsetzen können, z.B. indem Sie einmal eine Informationsveranstaltung mitorganisieren. Auch sind wir froh, wenn Sie sich mitengagieren bei der Unterstützung ausländischer Studierender bei uns. Von Ihrer Gastuniversität müssen Sie eine Bestätigung über die besuchten Veranstaltungen und die geleisteten Arbeiten mitbringen.
8. Wann muss ich mich um einen Studienplatz an einer ausländischen Universität bewerben?
Ausländische Universitäten individuell
Antrag an das Sekretariat Sek I:jeweils bis zum 30. November